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Blog SUP Regeln: 11 Befahrungs- & Verkehrsregeln für Paddler

Raus aus dem Auto und rauf aufs SUP Board verheißt Entspannung pur.

Das bedeutet für Stand Up Paddler aber nicht, dass man vollends von Regeln, Verboten und Geboten abschalten kann, weil man die Straße gegen das Gewässer getauscht hat.

Auch für Wassersportler gibt es Verordnungen, die klare Verhaltensregeln in Bezug auf die Befahrung und den Verkehr vorschreiben.

Das dient der gegenseitigen Rücksichtnahme zur Vermeidung von (lebens-)gefährlichen Kollisionen wie auch dem Schutz der Gewässer und der Natur.

Sichere und zuverlässige Informationsquellen für Stand Up Paddler sind dazu beispielsweise die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der VDWS mit der Schrift zu SUP im wasserverkehrsrechtlichen Gefüge, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, die 7 goldenen Regeln des Deutschen Kanu-Verbands (DKV) und das Informationsblatt „Sicherheit auf dem Wasser“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

In diesem Artikel widmen wir uns übersichtlich den allgemeinen Regel- und Verbotswerken, die überall in Deutschland gelten – egal, wo du mit deinem SUP Board unterwegs bist.

Zusammen mit unseren SUP Sicherheitstipps bist du damit rundum sicher und verlässlich auf deine anstehende SUP Tour vorbereitet.

Zusätzlich zu den hier vorgestellten Befahrungs- und Verkehrsregeln ist es jedem Bundesland erlaubt, weitere Regeln und Verbote für bestimmte Gewässer oder Bereiche aufzustellen.

Das heißt, du solltest dich vor Antritt deines SUP Ausflugs auch dahingehend entsprechend informieren, bevor du lokale Verordnungen missachtest. Aber keinen Grund für Kummer im Recherche-Dschungel: In diesem Artikel haben wir dir örtliche Zusatzbestimmungen für ganz Deutschland schon gesondert und übersichtlich zusammengefasst.

11 Befahrungs- & Verkehrsregeln

Regel 1: Vorfahrt

Um Zusammenstöße mit anderen Wasserfahrzeugen zu vermeiden, gelten auf dem Wasser Vorfahrtsregeln, an die wir Stand Up Paddler zu halten haben.

Grundsätzlich geht mit den Vorfahrtsregeln einher, dass man jederzeit durch aufmerksames Hören und Sehen auf dem Wasser unterwegs ist, wie auch mit sicherer Geschwindigkeit.

Außerdem ist man verpflichtet, jederzeit feststellen zu können, ob die Gefahr einer Kollision besteht und im zutreffenden Fall ein Manöver zur Vermeidung einzuleiten.

Vorfahrt unter Fahrzeugen, die einander Sicht haben

Unter diesen Voraussetzungen spezifizieren die KVR (Kollisionsverhütungsregeln) nicht explizit den Fall der Begegnung zweier muskelbetriebener Fahrzeuge (also SUP, Ruderboote, Kanus, Kajaks etc.).

Dementsprechend ist in dem Regelwerk auch nicht ausdrücklich die Rangfolge in der Ausweichhierarchie unter diesen Fahrzeugen festgehalten. Der VDWS vermutet dahinter die Begründung, dass sich der Verordnungsgeber auf Grund des geringen Gefahrenpotenzials in diesem Fall auf die zentrale Grundregel bezieht.

Und die besagt in Regel 18 (B) (II), dass das besser manövrierfähige Fahrzeug auszuweichen hat. Befindest du dich als Stand Up Paddler also beispielsweise in gegenseitiger Sicht mit einem vollbesetzten Achter, bist du an der Reihe, dein SUP Board entsprechend aus der Kollisionsgefahr zu manövrieren.

Vorfahrt bei SUP und Fahrzeugen unter Segel

Unter 1 (d) (aa) stellt der VDWS fest, dass muskelbetriebene Fahrzeuge in der Lage sind, sowohl ihren Kurs als auch ihre Geschwindigkeit windunabhängig bestimmen können.

In der Begegnung mit einem Segelfahrzeug heißt das also, dass die Ausweichpflicht in dem Fall beim Stand Up Paddler liegt.

Vorfahrt bei SUP und Maschinenfahrzeugen

Siehst du ein maschinengetriebenes Wasserfahrzeug auf deinem Kurs und dieses auch dich, ist auf Grund der fehlenden Aufnahme von SUPs im Regelwerk der KVR auch hier nicht eindeutig geklärt, wer, wem ausweichen muss.

Der VDWS bewertet die Annahme des KVR für diese Begegnungen nach deren Grundregel daher so, dass eigentlich das maschinengetriebene Fahrzeug dem Stand Up Paddler ausweichen müsste.

Nichtsdestotrotz stellt der Verein aber fest, dass diese Regel in dem Fall nicht eindeutig angewandt werden kann, da ein Zusammenstoß zwischen einem Stand Up Paddler und einem Supertanker das Ganze verständlicherweise ins Wackeln bringt.

Zu Recht, denn du bist als Stand Up Paddler natürlich weitaus manövrierfähiger in der Ausweichsituation als ein Frachter.

Vorfahrt bei SUP gegenüber manövrierunfähigen, manövrierbehinderten, fischenden und tiefgangbehinderten Fahrzeugen

Paddelst du beispielsweise auf ein Anglerboot oder ein liegengebliebenes maschinell betriebenes Fahrzeug zu, bist du in dem Fall auf dem SUP Board natürlich derjenige, der manövrierfähiger ist.

Daher heißt es auch hier vom VDWS in Abschnitt 1 (d) (aa), dass du auszuweichen hast.

Vorfahrt bei SUP‘s untereinander

Nicht selten begegnen wir anderen Stand Up Paddlern auf unserer Tour.

Wer an dieser Stelle, wem ausweichen muss, stellt der VDWS auf Basis der fehlenden Regel für SUPs folgendermaßen fest: Ihr beide müsst euren Kurs entsprechend anpassen, um euch gegenseitig ausweichen zu können und damit einen Zusammenstoß zu verhindern.

Regel 2: Überholen

Paddelst du auf ein Fahrzeug zu, was langsamer unterwegs ist als du selbst, bist du in der Ausweichpflicht.

Hier gilt also genauso wenig wie auf der Autobahn das aggressive Annähern von hinten, um zum Platz machen aufzufordern.

Möchtest du am langsameren SUP Kollegen vorbeiziehen, musst du deinen Kurs auch entsprechend und mit sicherem Abstand anpassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Auf welcher Seite du dabei vorbeiziehst, ist auf dem Wasser nicht festgelegt.

Regel 3: Befahrungsverbote

Über eventuelle Befahrungsverbote- oder Einschränkungen sollte man sich vorab informieren.

Das Board einfach einzusetzen kann teuer werden, wenn man nicht weiß, dass ein Befahrungsverbot herrscht. Die Befahrungsverbote können unterschiedlicher Natur sein:

  • Ganzjährige Verbote: Dabei ist das Befahren des Gewässers grundsätzlich und dauerhaft untersagt. Das kann verschiedene Ursachen haben, die für dein Wissen als Stand Up Paddler aber nicht von Bewandtnis sind.
  • Freiwillige Verbote: Das schließt sich beim Lesen schon fast ein bisschen aus, gibt es aber tatsächlich. Ein freiwilliges Verbot ist eine Empfehlung, das entsprechende Gebiet zu meiden. Das heißt, dir passiert vom Gesetzgeber her zwar nichts, wenn du es ignorierst, aber die Unterlassung ist dringend erwünscht. Als Stand Up Paddler halten wir und unsere SUP Kollegen uns grundsätzlich an freiwillige Verbote und befahren diese Bereiche prinzipiell nicht. Meist werden freiwillige Verbote nämlich zum Schutz und Erhalt sensibler Ökosysteme ausgesprochen und das sollte jedem am Herzen liegen.
  • Beschränkte Befahrung/Kontingentierung: Diese Einschränkung findet bei Gewässern Anwendung, in denen eine Übersiedlung von Wasserfahrzeugen befürchtet wird. Das trifft vor allem für sehr beliebte Seen oder Stränden zu. Ist eine solche Zuteilung für den Bereich ausgesprochen, kannst du als Stand Up Paddler entsprechende Kontingente für die Nutzung kaufen. Meist ist das als Tages,- Wochen- oder Monatsturnus möglich.
  • Vorübergehende Befahrungsverbote: Aus unterschiedlichen Gründen, wie beispielsweise Naturschutz, Pegelstände oder Maßnahmen (wie im Fall von Corona), werden in manchen Bereichen vorübergehende Befahrungsverbote über einen zeitlich festgelegten Zeitraum veranlasst. Informationen dazu findest du in den entsprechenden Verordnungen des Gewässers.

Regel 4: Privatgelände

Auch, wenn kein Befahrungsverbot für das Gewässer allgemein gilt, können bestimmte Abschnitte unter Privatbesitz fallen.

Das können Uferteilabschnitte sein oder Inseln in Seen oder auf Flüssen. In diesen Bereichen ist nicht nur das Anlanden, sondern auch das Betreten verboten.

Regel 5: Naturschutzgebiete

Die in Regel 3 in diesem Artikel aufgeführten ganzjährigen oder vorübergehenden Befahrungsverbote sowie dementsprechend auch die Betretungsverbote finden außerdem in Naturschutzzonen Anwendung.

Um die Tierwelt nicht zu stören und den Pflanzenbestand zu erhalten, bist du als Stand Up Paddler angehalten, diese Schutzzonen gemäß der Befahrungseinschränkungen und Verbote entsprechend zu meiden.

Der VDWS erwähnt dazu insbesondere die Meidung von Schilfzonen sowie die Einhaltung ausreichender Mindestabstände zu Vögel- und Seehundansammlungen.

Regel 6: Schleusen

Seit Juli 2018 ist das Schleusen von SUP Boards auf Binnenschifffahrtstraßen untersagt.

Die “Allgemeinverfügung zur Regelung der Benutzung von Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes” hält dazu aus Gründen der Sicherheit für den Stand Up Paddler wie folgt fest:

„Die Benutzung der Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen mit schwimmenden Gegenständen, auf denen kein sitzender Aufenthalt von Personen möglich ist, keine Festmach-Einrichtungen vorhanden und keine Absturzsicherungen gegen das Überbordgehen von Personen vorhanden sind, ist verboten. Dies gilt insbesondere für Surfbretter, die für das sogenannte Stand-Up-Paddling genutzt werden“.

Das heißt also, du musst dein SUP Board auf den entsprechenden Gewässern umtragen.

Informiere dich vor Antritt deiner SUP am besten vorab ausreichend darüber, wie die Umtragebedingungen an den jeweiligen Schleusen sind und ob ein Umtragen überhaupt möglich ist. Welche 64 Gewässer als Binnenwasserstraßen unter diese Verordnung fallen, kannst du auf der Liste deutscher Binnenwasserstraßen des Bundes nachlesen.

Bei Selbstbedienungsschleusen muss man sich zeitig über die Reihenfolge der Ausfahrt verständigen und in der Nähe befindliche Bootsführer angemessen auf sich aufmerksam machen, um nicht eingequetscht zu werden.

Regel 7: Keinen Müll verbreiten

Im Sinne des unter die Regel 5 in diesem Artikel erläuterten Naturschutzes gehört auch die Müllentsorgung zu den Pflichten des Stand Up Paddlers.

Wenn du auf deiner SUP Tour während einer kurzen Pause also den Müsliriegel aus deiner Drybag ziehst, tu der Natur und deinen Mitmenschen den Gefallen und verstaue die leere Verpackung auch dort wieder, bis du eine Entsorgungsmöglichkeit in Form eines Mülleimers zur Verfügung hast.

Regel 8: Kennzeichnungspflicht

Bisher noch nicht überall Pflicht, aber dennoch schon weit verbreitet ist die Kennzeichnungspflicht deines SUP Boards.

Auf manchen Gewässern und in manchen Gebieten ist der Vermerk zum Namen und der Adresse des SUP Board Besitzers vorgeschrieben.

Dafür gibt verschiedene Möglichkeiten, die wir dir in diesem Artikel genauer vorstellen. Die Kennzeichnung hat aber darüber hinaus auch noch andere Vorteile.

Zum einen schützt sie dein SUP Board im Diebstahlfall und zum anderen sind dein SUP Board und damit auch du unter Unglücksumständen schnell einfach identifizierbar.

Regel 9: Alkohol

Auf dem Wasser gilt grundsätzlich eine Promillegrenze von 0,5. Die gilt auch für Stand Up Paddler. Überschreitest du das, droht dir laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe zwischen 350 und 2.500 Euro.

Ab 1,1 Promille kannst du dabei sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden.

Wirst du angeschickert von der Polizei auf deinem SUP Board angehalten und weist bereits bei 0,3 Promille Ausfallerscheinungen auf, drohen dir auch hier saftige Strafen.

Im Klartext heiß das, wenn du auf das alkoholische Kalt- oder Heißgetränk nicht verzichten möchtest, lass das SUP Board an Land. Wir empfehlen jedem Stand Up Paddler ausdrücklich, grundsätzlich nur bei 0,0 Promille auf das Brett zu steigen.

Regel 10: SUP bei Dunkelheit

Im Dunkeln auf dem Board übers Wasser paddeln kannst du, musst dafür aber die sogenannte „Lichterführung“ einhalten.

Da SUP Boards in der Regel 25 (d) (ii) der KVR nicht explizit behandelt werden, stellt der VDWS fest, dass die Boards in dem Fall zu den hier behandelten Ruderfahrzeugen zählen.

Konkret heißt es dazu in den KVR, dass ein Ruderfahrzeug die für Segelfahrzeuge vorgeschriebenen Lichter führen darf, also Seitenlichter und ein Hecklicht, mindestens aber eine elektrische Lampe mit weißem Licht.

Mehr zum Thema SUP Board Beleuchtung kannst du in diesem Artikel auf unserer Seite nachlesen.

Regel 11: Schwimm- bzw. Rettungsweste

Das Tragen einer Schwimm- bzw. Rettungsweste ist hierzulande noch nicht überall Pflicht.

Auf einigen Gewässern gilt die Verordnung aber schon – informiere dich also am besten vorher, bevor du auf das SUP Board steigst.

Nichtsdestotrotz empfehlen wir genauso wie Wassersportvereine und Behörden auch ohne eine ausgewiesene Trage- oder Mitführpflicht in jedem Fall immer eine am Körper zu haben.

Es gab in der Vergangenheit schon oft tragische SUP Unfälle, in denen eine Schwimm- oder Rettungsweste den Stand Up Paddler vor dem Schlimmsten hätte bewahren können.

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Wasserverkehrszeichen

Wasserverkehrszeichen hast du während deiner SUP Touren auf Binnenschifffahrtsgewässern ganz sicher schon gesehen. Aber hast du ihnen auch Beachtung geschenkt oder weißt sogar, was sie bedeuten?

Das solltest du, denn auch, wenn wir als Stand Up Paddler unmotorisiert unterwegs sind, heißt das nicht, dass wir nicht davon betroffen und nicht verpflichtet sind, uns daran entsprechend orientieren.

Grundsätzlich gibt es vier essenzielle Kategorien von Wasserverkehrszeichen, die du als Stand Up Paddler in der Theorie auf dem Schirm haben solltest, um sich auch in der Praxis daran halten zu können: rote Verbots- und Gebotsschilder, blaue Hinweisschilder und Markierungstonnen.

Die für dich als Stand Up Paddler wichtigsten der einzelnen Kategorien fassen wir dir in den unten stehenden Tabellen zusammen. Außerdem gelten für Gewässer auch sichtbare Signale wie Feuer oder akustische wie Hupen.

Nimmst du eins von beiden wahr, könnte es dich betreffen und besondere Vorsicht und Achtsamkeit ist gefordert, wie auch ein eventuelles Ausweichmanöver.

Rote Verbots- und Gebotszeichen

Die roten Schilder signalisieren Verbote und Gebote. Das heißt, bei diesen gilt die absolute Einhaltungspflicht.

Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt
Fahrverbot für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt
Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
Gesperrte Wasserflächen; jedoch für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine befahrbar
Stillliegeverbot auf der Seite der Wasser­straße, auf der das Tafelzeichen steht.
Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten auf der Seite der Wasser­straße, auf der das Tafelzeichen steht
Fahrverbot für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt
 

Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch ein Fahrzeug auf der Hauptwasser­straße nicht gezwungen wird, seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern
Die Fahrwassertiefe ist begrenzt

 

Blaue Hinweisschilder

Sie mögen harmlos aussehen und uns nur mit netten Hinweisen versorgen, aber die Missachtung der blauen Hinweisschilder kann im schlimmsten Fall tödlich für den Stand Up Paddler enden. Sie weisen auf Umstände hin, die lebensgefährlich werden können. Prinzipiell solltest du alle blauen Zeichen interpretieren können, um dich vor erlaubtem Schiffs- und Bootsverkehr zu schützen. Bei den folgenden ist für dich als Stand Up Paddler aber besondere Vorsicht geboten.

Hinweis auf ein Wehr
Nicht frei fahrende Fähre (ohne eigenen Antrieb)
Frei fahrende Fähre
Empfehlung, in die Richtung des Pfeils zu fahren

Markierungstonnen

Die sogenannten Fahrwassertonnen in Grün und Rot verraten dir, wo die Fahrrinne verläuft. Es gibt zwar kein klares Verbot, sich innerhalb der Fahrrinne aufzuhalten, aber wir sollten es als Stand Up Paddler absolut vermeiden.

Es gibt nämlich ebenso wenig ein Linksfahrverbot für Wasserfahrzeuge, sondern nur ein Rechtsfahrgebot.

Aus diesem Grund können uns Schiffe und große Frachter enorm gefährlich werden, wenn sie auf Grund ihrer Länge unerwartet auf der linken Seite unterwegs sind und plötzlich Kurven schneiden.

Allerdings dürfen sie sich dabei ausschließlich innerhalb der roten und grünen Tonnen aufhalten.

Das zeigt uns als Stand Up Paddler an, dass wir diesen Bereich also meiden sollten.

Von gelben Fahrwassertonnen solltest du dich fernhalten. Dort ist jede Art von Wasserverkehr strengstens untersagt.


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