Nach dem chilligen Bierchen am Ufer noch mal eine kleine Runde in den Sonnenuntergang paddeln…
Klingt verlockend, vor allem wenn auf dem XXL SUP neben der Gruppe theoretisch noch der Kasten Bier Platz findet.
Überlegen solltest du dir das aber zweimal. Zum einen gelten auch auf dem Wasser Gesetze und zum anderen bringst du damit dich und andere unnötig in Gefahr.
Eine Promillegrenze auch für Stand Up Paddler gibt es also vollkommen zu Recht.
Wir empfehlen auch Mitfahrern, die nicht selbst das Paddel führen, den Finger von Alkohol & Co. zu lassen.
Kommt es zu einer riskanten Situation, ist dann nämlich die uneingeschränkte Mitarbeit und vollstes Bewusstsein von allen auf dem Wasser gefragt.
Inhaltsverzeichnis
Warum gibt es eine SUP Promillegrenze?
- Eine Promillegrenze gilt für alle Wasserfahrzeuge, darunter zählen auch SUPs
- Bereits ab 0,3 Promille können Ausfallerscheinungen auftreten
- Das Halten des Gleichgewichts ist gefährdet
- Das Sehvermögen lässt nach (besonders in der Dämmerung)
- Die Reaktionsgeschwindigkeit ist gemindert (besonders kritisch in Gefahrensituationen)
- Die Risikobereitschaft erhöht sich
- Geschwindigkeiten werden falsch wahrgenommen
- Schnellere Ermüdung tritt ein
- Die Konzentration im Allgemeinen ist gestört
Kann man den PKW-Führerschein durch betrunkenes Stand Up Paddeln verlieren?
Von einem Stand Up Paddler, der seinen KFZ-Führerschein aufgrund einer beschwipsten SUP Tour verloren hat, ist zwar nichts bekannt, aber möglich ist es. SUP Boards gehören zu den Wasserfahrzeugen, für die in Deutschland eine 0,5 Promillegrenze gilt und bei Ausfallerscheinungen bereits 0,3 Promille. Einzig der Bodensee weist als internationales Gewässer eine Grenze von 0,8 Promille aus.
Die Polizei hält sich bei Kontrollen auf dem Wasser zwar noch zurück und ist gegenüber Stand Up Paddlern weitaus kulanter als es bei Fahrzeugführern im Straßenverkehr der Fall ist.
Unterwegs ist sie aber durchaus regelmäßig und auch jederzeit bereit, entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Wer erwischt wird, muss mit Bußgeldern zwischen 350 und 2500 Euro rechnen, ab 1,1 Promille drohen sogar eine Freiheitsstrafe, der Führerscheinentzug und die Anordnung einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Die entsprechenden Sanktionen können im Detail dem Bußgeldkatalog für die Binnen- und Seeschifffahrt entnommen werden.
Stand Up Paddling und Cannabis-Konsum sowie andere Drogen
Beim Thema Drogenkonsum verhält es sich mit den Regeln natürlich ebenso zugeknöpft wie beim Alkohol.
Ob du dir nun gerne mal zur Entspannung ein „Tütchen“ gönnst oder sogar Anhänger chemischer Drogen bist – bleib an Land, und zwar ohne jeglichen fahrbaren Untersatz, den du selbst steuern musst!
Jede Droge wirkt auf ihre Weise bewusstseinsverändernd und damit schließen sich der Konsum und das Stand Up Paddling schon aus.
Wir stehen auf dem SUP, wie bereits erwähnt, auf einem Wasserfahrzeug. Und auch das muss entsprechend sicher und unter Regeln geführt werden, wie ein Kfz im Straßenverkehr auch.
Wir hoffen natürlich nicht, dass du dich mit einem derartigen Wunsch, beides miteinander verbinden zu wollen, herumschlagen musst.
Sollte das aber der Fall sein, würden wir uns sehr freuen, wenn du die Substanz mit dem Paddel austauscht und dich von den einzigartigen Vorzügen des SUPs begeistern lässt.
Die selige Entspannung tritt beim Paddeln ganz von alleine auf natürliche Weise ein.
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